Darf ich Farbgelspray mitführen?
Ob Mitführen zulässig ist, hängt von Produkt, Ort und Situation ab (öffentlicher Raum, Veranstaltung, Fahrzeug, Ausland). Pauschale Freigaben gibt es hier nicht.
Bei waffenrechtlicher Unsicherheit: behördliche Klärung nach § 2 Abs. 5 WaffG in Betracht ziehen.