Recht

Einer der stärksten Bereiche dieses Portals: Neue Reihe Abgrenzung zu Reizstoffsprühgeräten mit möglichst klaren Gesetzes- und Behördenbezügen - ohne Händlertexte abzuschreiben.

Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) definiert Reizstoffsprühgeräte ausdrücklich als Gegenstände, aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden. Die Beschussverordnung enthält Kennzeichnungsvorschriften für Reizstoffsprühgeräte.

Das ist gerade für die Abgrenzung zum reizstofffreien Farbgel wichtig. Bei schwierigen Einstufungsfragen sieht § 2 Abs. 5 WaffG für Zweifelsfälle eine behördliche Feststellung über die waffenrechtliche Einordnung eines Gegenstands vor.